Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung nehmen die Mitglieder ihre Mitwirkungs- und Stimmrechte wahr. Gemeinsam entscheiden sie über wesentliche Angelegenheiten der Genossenschaft, beispielsweise über den Jahresabschluss, die Ergebnisverwendung, Wahlen und Satzungsänderungen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich spätestens bis zum 30. Juni statt. Alle Mitglieder der Genossenschaft erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung mit der Tagesordnung und den erforderlichen Informationen.

Registrierte Mitglieder können Ankündigungen und weitere Unterlagen zur Mitgliederversammlung außerdem im Mitgliederbereich einsehen.