Gemäß § 17 unserer Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, Anteile zu zeichnen. Ein Pflichtanteil beträgt derzeit 256 Euro. Die Höhe der Anteile staffelt sich wie folgt.
Bei Eintritt in die Genossenschaft ist eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von (derzeit) 30 Euro zu entrichten.
Die Anzahl der insgesamt zu übernehmenden Geschäftsanteile bei Bezug einer Genossenschaftswohnung ab 01.01.2016 beträgt für Wohnungen mit einer Gesamtfläche:
bis 40,00 qm |
drei Anteile
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40,01 qm bis 60,00 qm |
fünf Anteile
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60,01 qm bis 80,00 qm |
sieben Anteile
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80,01 qm bis 100,00 qm |
neun Anteile
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100,01 qm bis 120,00 qm |
elf Anteile
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Ab 120,01 qm ist für je weitere 10 qm jeweils 1 weiterer Anteil zu übernehmen.
Anteile sind in der Genossenschaft Pflicht. Die Übernahme von Pflichtanteilen entbindet nicht zwingend von der Übernahme einer gesonderten Kaution bei Anmietung einer Wohnung.