Der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft

Vorstand:
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:
Frank Böhme
Marnie Henoch

Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind zugleich Mitglieder der Genossenschaft.

Aufgaben des Vorstandes (gem. § 22 Satzung):
Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Die Vorstandsmitglieder wenden bei Ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft an.
Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen.

Dazu gehört u.a.:
– ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb / notwendige personelle, sachliche und organisatorische Maßnahmen rechtzeitig planen und durchführen/ für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen sorgen.
– die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen
– Führung der Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes /
Mängelabstellung im Prüfungsbericht / Unterrichtung des Prüfungsverbands.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat die beabsichtigte Geschäftsplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung).

Die E-Mailadresse des Vorstandes lautet:
vorstand@berliner-genossenschaft.de